Gesetze / Grundsicherungsgeld-Verordnung
GrusiGV§ 5a Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit
Stand: 01.08.2019
Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit ist zugrunde zu legen
Änderungsverlauf
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29.04.2019 Ausfertigung
§ 5a geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 29. April 2019 (BGBl. I 530)
BGBl. 2019 I S. 530
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